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ÜBERSETZUNGSBÜRO JUTTA KREIENBAUM
JURISTISCHE UND TECHNISCHE FACHÜBERSETZUNGEN
Juristische und technische Übersetzungen Jutta Kreienbaum
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Vom Auftraggeber einer Übersetzung zu klärende Punkte
Technische und juristische Übersetzungen, sowie Urkundenübersetzungen

Welche Angaben benötigt ein Übersetzer VOR der Angebotserstellung?
Folgende Angaben werden benötigt, um ein Angebot für eine Übersetzung zu erstellen:

  1. Zu welchem Zweck wird die Übersetzung benötigt?
    - Verwendung ausschließlich für eigene/unternehmensinterne Zwecke
    - reine Informationszwecke, d.h. um den Inhalt des Dokuments zu verstehen
    - Veröffentlichung
    - Vorlage bei einer Behörde, Institution oder bei Gericht
  2. In welcher Sprache ist der Originaltext verfasst?
  3. Wurde der Ausgangstext von einem Muttersprachler verfasst?
  4. In welche Zielsprache ist der Text zu übersetzen bzw. für welches Bestimmungsland soll die Übersetzung verwendet werden,
    z.B. bei Englisch: britisches Englisch oder amerikanisches Englisch oder bei Französisch: Schweiz oder Frankreich?
  5. In welcher Form wird der Ausgangstext vorgelegt?
    - in elektronischer Form als bearbeitungsfähige Datei (z.B. RichText, Word-Format o.ä.)
    - als nicht editierbare Datei, z.B. im Format PDF, JPG o.ä.
    - in Papierform, z.B. als Urkunde oder handschriftliches Dokument
  6. In welcher Form soll der Zieltext, also die Übersetzung, geliefert werden?
    - ausschließlich in elektronischer Form als Datei oder zusätzlich als Papierausdruck
  7. Welchen Umfang hat der Text? Diese Angabe ist nötig, um die Kosten der Übersetzung zu ermitteln. Die Angabe von Seiten ist nicht ausreichend, weil die Übersetzungskosten nach Normzeilen ermittelt werden.
    Der Umfang wird z.B. bei einer Word-Datei unter dem Menü "Datei" - "Erweitert" - "Statistik" als Zeichen einschl. Leerzeichen wiedergegeben. Wenn man diese Gesamtzahl durch 55 teilt, erhält man die Anzahl der Normzeilen.
  8. Gibt es besondere Erschwernisse für den Übersetzer?
    Z.B. Abkürzungen, Zitate, Quellenangaben, die zu recherchieren sind oder unleserliche Textstellen
  9. Falls der Ausgangstext Diagramme, Graphiken, Fotos oder Bilder enthält, wie soll mit ihnen verfahren werden?
    Sollen Bildunterschriften übersetzt werden?
  10. Bei umfangreicheren Projekten: Gibt es Sekundärliteratur zum Thema oder Übersetzungen, die früher schon durchgeführt wurden oder existiert ein unternehmensinternes Glossar zu dem betreffenden Fachgebiet? Dies gewährleistet eine einheitliche Verwendung der Terminologie!
  11. Reicht eine einfache Übersetzung aus oder muss sie beglaubigt werden? Eine beglaubigte Übersetzung wird in der Regel benötigt, wenn sie für offzielle Zwecke einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle vorgelegt werden muss (z.B. bei Personenstandsurkunden, Gerichtsurteilen, Zeugnissen und ähnlichen Schriftstücken).
  12. Liegt eine besondere Eilbedürftigkeit vor bzw. muss die Übersetzung bis zu einem bestimmten Termin fertiggestellt sein?


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