Beglaubigung von Dokumenten
Die Beglaubigung von Dokumenten ist nicht zu verwechseln mit der Beglaubigung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen. Für die Beglaubigung, dass eine Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt ist entweder ein Notar oder dien öffentliche Verwaltungsstelle zuständig.
Jutta Kreienbaum, Diplom-Übersetzerin (FH) | 20 Jun 2024